Kanzleramt setzt AfD-Forderung zu Wiederaufbauhilfe für Flutopfer um

AfD-Versammlung vor dem Reichstag in Berlin
Sebastian Münzenmaier, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Die Antragsfrist für Mittel aus dem Aufbauhilfefonds endet am 30. Juni 2023. Nachdem die AfD-Fraktion schon am 08.11.2022 beantragte, diese zu verlängern, gab nun das Bundeskanzleramt etwa drei Wochen später grünes Licht zu dieser Forderung. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Sebastian Münzenmaier, teilt dazu mit:

„Wenn Gelder aus einem Hilfsfond aufgrund von verschiedenen Umständen, wie beispielsweise dem Fehlen von Handwerkern, nicht abgerufen werden können und sämtliche Betroffene um eine Fristverlängerung bitten, dann müssen Landes- und Bundesregierung handeln.  Es war daher ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, die ihre Heimat und Existenzen wieder aufbauen wollen, dass sich der Bund so lange quer stellte. Aus diesem Grund hatte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die Fristverlängerung beantragt und eine Debatte für den 01.12.22 aufgesetzt. Dass das Bundeskanzleramt nun die AfD-Forderung schon vorab umsetzt, ist wohl leider weniger einem Umdenken geschuldet, sondern vielmehr dem Umstand, dass man sich im Plenum keine Blöße geben wollte. Uns freut es dennoch, dass wir so mit unserem Antrag erreichen konnten, dass die Betroffenen nun mehr Planungssicherheit haben, und sich neben vielen anderen Sorgen nicht mehr mit überzogenen, nicht einhaltbaren Fristen beschäftigen müssen. Wir werden auch in Zukunft im Deutschen Bundestag Druck auf die Regierung ausüben und mit klugen Vorschlägen die Regierungslinie beeinflussen.“

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