Es ist mehr als fünf Jahre her, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wörtlich eine „nationale Kraftanstrengung“ für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber versprach. Passiert ist praktisch nichts: Mehr als 800.000 Ausländer mit abgelehntem Asylantrag leben in Deutschland, davon sind nur 186.000 vollziehbar ausreisepflichtig – und davon wiederum wird nur ein Bruchteil auch tatsächlich abgeschoben. Entgegen der verbalen Luftblase von Frau Merkel ist die Zahl der Abschiebungen seither sogar noch weiter gesunken: Lediglich 11.982 Personen wurden 2021 abgeschoben – eine geradezu lächerliche Zahl.
Gute Gründe also, um einen Antrag für eine grundlegende Korrektur der Asylpolitik einzubringen. Genau das hat die AfD nun getan und dabei die frühere CDU-Kanzlerin beim Wort genommen: „Nationale Kraftanstrengung zur Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern“ lautete der Titel des AfD-Antrags in Anspielung auf die Merkel-Aussage. Wenn die CDU es also ernst meinen würde mit den Verlautbarungen ihrer heißgeliebten Altkanzlerin, dann hätte sie nun Farbe bekennen und dem AfD-Antrag zustimmen müssen – doch sie lehnte ab. Dies war freilich auch nicht anders zu erwarten, da die CDU grundsätzlich die parlamentarischen Anträge nicht nach ihrem Inhalt, sondern erst einmal nach ihrem Antragsteller bewertet.
Dabei zeigt der AfD-Antrag mit konkreten Forderungen auf, dass man sehr wohl etwas tun könnte gegen die illegale Massen-Migration, wenn man denn nur den Willen dazu hätte. Die AfD forderte die Bundesregierung dazu auf, die Zahl der Abschiebehaftplätze zu erhöhen und die Wieder-Einreise von abgeschobenen Migranten durch effektive Grenzkontrollsysteme zu verhindern. Die Zahl der Duldungstatbestände müsse außerdem auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Weiterhin müsse allen Maßnahmen von Nichtregierungs-Organisationen entgegengewirkt werden, durch die eine Verhinderung von rechtmäßigen Abschiebungen erreicht werden soll. Dazu gehöre auch, dass solche Organisationen von jeglicher Förderung ausgeschlossen werden müssen.