Ob die EU damit an Zuspruch bei den Bürgern gewinnt? Das Europa-Wahlrecht soll reformiert werden und mit allerlei Kunstgriffen wird versucht, den etablierten Parteien ordentlich Platz im Straßburger Parlament zu verschaffen. Zudem soll das Wahlalter abgesenkt werden. Und schließlich werden jene Sitze, die durch den Brexit freigeworden sind, nicht etwa aufgelöst um Kosten zu sparen. Nein, sie werden zu einem Teil durch eine transnationale Liste besetzt und zu einem anderen Teil reserviert – für künftige Neumitglieder. Denkt man da schon an die Ukraine?
Am 5. Mai war bereits der erste von gleich zwei „Europatagen“ im Jahr. Während am 9. Mai an die Schumann-Erklärung als Grundlage der späteren EU erinnert wird, feiert man am fünften Mai die Gründung des Europarates 1949. Dass an die Stelle von enger wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenarbeit der Nationen irgendwann ein sich zunehmend verselbstständigendes Bürokratiegebilde treten würde, hätte damals wohl noch niemand gedacht. Aber genau das wird mit der Wahlrechtsreform nun weiter genährt.
Der AfD-Europa-Abgeordnete Gunnar Beck nennt die Pläne der großen Fraktionen einen „unerträglichen Quoten-Klimbim“, denn natürlich sollen die Mandate künftig auch möglichst divers besetzt werden. Aber auch die Listenregelung ist weit jenseits von dem, was repräsentative Demokratie ausmacht. „Fortan wählen wir bei Europawahlen keine nationalen, sondern unbekannte EU-Parteien. Deutsche oder Niederländer stimmen für Portugiesen oder Malteser, während Griechen von Iren oder Finnen vertreten werden.“ Auch die Einführung der betrugsanfälligen Briefwahl kritisiert Beck, ebenso wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. „Ich weiß schon warum: Sie meinen, die wählten alle stramm links. Aber seien Sie vorsichtig!“ Denn gerade erst hat die konservative französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen auch bei Jugendlichen in ihrem Land Stimmenmehrheiten eingefahren.
Die Sperrklausel ist indes bereits vom Bundesverfassungsgericht moniert worden – zwei Mal, 2011 und 2014! Es gebe schlichtweg keinen Grund dafür, kleinere Parteien auszuschließen, hieß es. Und es gebe kein Indiz dafür, dass deren Beteiligung im Parlament sich irgendwie nachteilig auswirken würde. Nun versucht man es einfach ein drittes Mal und will es – im Falle der deutschen Ampelregierung – dem Verfassungsgericht als gesamteuropäisches Projekt verkaufen. Demokratischer wird das dadurch nicht. Aber was hat die EU schon mit Demokratie am Hut? Selbst der frühere Kommissionspräsident und späterere SPD-Kanzlerkandidat Martin „die Lokomotive“ Schulz bekannte bereits vor acht Jahren in einem Interview: Würde die EU selbst einen EU-Mitgliedsantrag stellen, würde er abgelehnt, weil sie ihren eigenen demokratischen Standards nicht genüge.
Rede von Gunnar Beck MdEP zum Thema