Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
nach 2 Jahren verordneter Zwangspause ist es endlich wieder so weit: Vom 18. -21 Mai darf ich Sie zu einer Informationsfahrt des Bundespresseamts nach Berlin einladen. Auf dem Programm stehen unter anderem der Besuch des Deutschen Bundestages und eine moderierte Stadtrundfahrt durch Berlin.
Beim Abgeordnetengespräch werde ich mir außerdem Zeit nehmen, über meine Arbeit im Bundestag zu berichten und Ihre Fragen zu beantworten.
Die Kosten für die gemeinsame Hin- und Rückfahrt, Übernachtung (in Doppelzimmern) und Vollpension übernimmt das Bundespresseamt.
Hinweise zu COVID-19:
Leider wurde der von der Regierung für den 20. März angekündigte „Freedom Day“ durch die neuerliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes torpediert. Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesländer, sogenannte „Hotspot“-Regelungen zu beschließen, wenn das jeweilige Parlament „diekonkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellt. Daraus resultiert eine erhebliche Planungsunsicherheit für unsere Informationsfahrten, auf die ich keinen Einfluss nehmen kann.
Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass auf Grundlage von Verordnungen des Berliner Senats gebuchte Programmpunkte ausfallen können oder die Teilnehmerzahl nach erfolgter Anmeldung nachträglich reduziert werden muss. In letzterem Fall ist der Zeitpunkt der Anmeldung maßgeblich
für die Teilnahme. Überdies sind vor allem Zutrittsbeschränkungen nach der 3-G-Regel möglich. Testzentren in Hotelnähe würden wir ermitteln, das Aufsuchen muss dann allerdings selbstständig außerhalb des Tagesprogrammes erfolgen. Ob das Testangebot dann allerdings noch kostenlos sein wird, ist nicht zu prognostizieren. Eine Teilnahmeberechtigung aus zurückliegenden Anmeldungen zu Informationsfahrten, die vom Bundespresseamt abgesagt wurden, besteht nicht.
Wichtig:
Eine Diskussion über die fehlende Sinnhaftigkeit einer Testpflicht oder ggf. Maskenpflicht ist müßig.
Die Fahrt kann leider nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen stattfinden – oder sie findet nicht statt. Mit der Anmeldung ist deshalb die unwiderrufliche Zustimmung verbunden, sich einer ggf. geltenden Test- oder Maskenpflicht zu unterwerfen, insbesondere um den zeitlichen Ablauf für andere Fahrtteilnehmer nicht zu gefährden. Ob Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht überall akzeptiert werden, kann nicht vorhergesagt werden; zwingende Voraussetzungist in jedem Fall die Bereitschaft, das Attest zum Nachweis einer Befreiung im Original vorzulegen.
Sollte zum Zeitpunkt der Informationsfahrt in Berlin für wesentliche Programmpunkte eine 2-GZugangsbeschränkung gelten, werde ich die Fahrt - ggf. auch kurzfristig - absagen, da ich nicht gewillt bin, die selektive Ausgrenzung von Ungeimpften zu unterstützen.
Unter folgendem Link können Sie sich direkt und verbindlich anmelden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ganz einfach an mein Wahlkreisbüro. Per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter
07822 7872-747.
Weitere Fahrten finden außerdem vom 06.-09. Juli und vom 31. August-03. September statt. Über die Anmeldung werde ich Sie zeitnah informieren. Voraussichtlich werden zu diesen Zeitpunkten weniger einschneidende Corona-Maßnahmen gelten als jetzt im Mai.
Bis bald in Berlin,
Ihr
Thomas Seitz