Ein dunkler juristischer Schatten legt sich über den vermeintlich seriösen Ampel-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)… Wie erst jetzt bekannt wurde, führte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Zusammenhang mit dem „Cum-Ex“-Skandal für anderthalb Jahre Vorermittlungen gegen Scholz – wegen des Vorwurfs der Untreue aufgrund von mehreren Strafanzeigen. Doch der Untersuchungsausschuss zum „Cum-Ex“-Skandal wurde nicht informiert.
Beim unangenehmen Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden hat das Scholz-Umfeld bereits umfangreiche Erfahrungen: Erst vor wenigen Tagen musste Kanzleramts-Chef Wolfgang Schmidt 5000 Euro für die Einstellung eines Verfahrens zahlen, weil er einen Teil des Durchsuchungsbeschlusses einer Razzia im Finanzministerium getwittert hatte. Die Berliner Staatsanwaltschaft witterte den Verdacht verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen. Das enorme öffentliche Aufklärungsbedürfnis, das von Schmidt in Bezug auf den Durchsuchungsbeschluss an den Tag gelegt wurde, sollte sein politisches Umfeld eher dafür verwenden, die wohl schillernde Rolle von Olaf Scholz im „Cum-Ex“-Skandal aufzuklären.
FAZ.net: „Empörung über nicht bekannte Vorermittlungen gegen Scholz.“